07_Rechtliche Grundlagen im Bereich Energieeffizienz
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Rechtliche Grundlagen im Bereich Energieeffizienz
Am 8. März 2011 hat die Europäische Kommission einen neuen Europäischen Energieeffizienzplan angenommen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen messen dem effizienten Verbrauch von elektrischer Energie große Bedeutung bei und beinhalten folgende Punkte:
Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) Mit der Ökodesign-Richtlinie werden auf EU-Ebene Anforderungen für energiebetriebene Produkte festgelegt. Das betrifft fast alle Geräte, die Elektrizität verbrauchen, also z. B. Fernsehgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Elektromotoren und Umwälzpumpen, Haushalts-, Büro- und Straßenbeleuchtung sowie externe Stromversorgungseinheiten, aber auch Leerlauf- und Stand-by-Verluste von Geräten. Teil dieser Richtlinie waren auch nicht-gerichtete Lampen für Haushalte, was schließlich zu einem Verbot des Verkaufs von Glühbirnen führte. EU-Label Das EU-Label informiert KundInnen bei der Kaufentscheidung über den Energieverbrauch eines Geräts. Haushaltsgeräte, für die dieses EU-Label verpflichtend ist, sind:
Des Weiteren existieren auch freiwillige Label der Herstellerverbände von Elektromotoren und Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen. Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) Zu dieser Richtlinie gehören vor allem
Die Richtlinie hat folgende Kernelemente:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz ist ein Beispiel für eine nationale Umsetzung. Den „Ersten Energieeffizienzaktionsplan Österreichs“ findet man unter http://ec.europa.eu/energy/demand/legislation/doc/neeap/austria_neeap_de.pdf.
Diese Richtlinie enthält im Wesentlichen Anforderungen betreffend:
Hinzu kommen werden bei der aktuellen Novellierung der Richtlinie unter anderem die Kennzahl des Primärenergieeinsatzes und die Berücksichtigung der CO2-Emissionen im Energieausweis („Energieausweis neu“), Systemanforderungen für die Haustechnik und eine Kosten-Nutzen-Betrachtung über den Lebenszyklus. Der „Niedrigstenergiestandard“ soll bis Ende 2020 eingeführt werden. Dazu werden auch Finanzierungsinstrumente erarbeitet. (Jilek 2012) |
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