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Rechtliche Grundlagen im Bereich Energieeffizienz

Am 8. März 2011 hat die Europäische Kommission einen neuen Europäischen Energieeffizienzplan angenommen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen messen dem effizienten Verbrauch von elektrischer Energie große Bedeutung bei und beinhalten folgende Punkte:

  • Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors, der Bund soll mindestens 3 % seiner Gebäude im Jahr sanieren
  • Steigerung der Energieeffizienz von Geräten
  • Initiierung des Renovierungsprozesses bei privaten Gebäuden (durch Förderungen)
  • Erhöhung des Wirkungsgrads der Strom- und Wärmeerzeugung
  • Energie-Audits und Energiemanagementsystem für wirtschaftliche Betriebe
  • Einführung intelligenter Stromnetze und Zähler
Insbesondere die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) vom 5. April 2006 erhält im Energieeffizienzbereich entscheidende Bedeutung. Inhalt dieser Richtlinie war es unter anderem, einen nationalen Energieeffizienzaktionsplan zu erstellen und darin die Europäische Kommission über gesetzte Ziele und die geplante Strategie zu deren Erreichung zu informieren.

Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)

Mit der Ökodesign-Richtlinie werden auf EU-Ebene Anforderungen für energiebetriebene Produkte festgelegt. Das betrifft fast alle Geräte, die Elektrizität verbrauchen, also z. B. Fernsehgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Elektromotoren und Umwälzpumpen, Haushalts-, Büro- und Straßenbeleuchtung sowie externe Stromversorgungseinheiten, aber auch Leerlauf- und Stand-by-Verluste von Geräten. Teil dieser Richtlinie waren auch nicht-gerichtete Lampen für Haushalte, was schließlich zu einem Verbot des Verkaufs von Glühbirnen führte.

EU-Label

Das EU-Label informiert KundInnen bei der Kaufentscheidung über den Energieverbrauch eines Geräts. Haushaltsgeräte, für die dieses EU-Label verpflichtend ist, sind:
  • Kühl- und Gefriergerte (auch Kombinationsgeräte)
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner (auch Kombinationsgeräte)
  • Geschirrspüler
  • Backöfen
  • Warmwasserbereiter und –speichergeräte
  • Lichtquellen
  • Klimageräte

Abbildung 12: Das EU-Label für Waschmaschinen (Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Energielabel_de.svg?uselang=de)
Abbildung 11: Das EU-Label für Waschmaschinen (Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Energielabel_de.svg?uselang=de)

Des Weiteren existieren auch freiwillige Label der Herstellerverbände von Elektromotoren und Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen.

Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG)

Zu dieser Richtlinie gehören vor allem

  • Richtziele für Energieeinsparungen, die von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden müssen,
  • Verpflichtungen der nationalen staatlichen Stellen,
  • energieeffiziente Beschaffung und
  • Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Energiedienstleistungen.

Die Richtlinie hat folgende Kernelemente:

  • Erhöhung der Endenergieeffizienz und Energiedienstleistung
  • Genereller nationaler Energiesparwert von 9 % im 9. Jahr der Anwendung
  • Berichte und Bewertungen
  • Zwischenziele durch Energieeffizienzaktionspläne der Mitgliedstaaten
    • 2011
    • 2014
    • 2017
  • Einbindung der Energiewirtschaft in die Umsetzung
  • Energieeffizienz im öffentlichen Sektor
  • Methodik zur Berechnung des nationalen Energieeinsparrichtwerts

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz ist ein Beispiel für eine nationale Umsetzung.

Den „Ersten Energieeffizienzaktionsplan Österreichs“ findet man unter http://ec.europa.eu/energy/demand/legislation/doc/neeap/austria_neeap_de.pdf.


Gebäudeeffizienz-Richtlinie (2010/31/EU)

Diese Richtlinie enthält im Wesentlichen Anforderungen betreffend:

  • Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
    • Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude
    • Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden
  • Erstellung von Energieausweisen für Gebäude und Gebäudeteile
  • regelmäßige Überprüfung von Heizkesseln und Klimaanlagen
  • Verantwortlichkeit der Überprüfungspersonen

Hinzu kommen werden bei der aktuellen Novellierung der Richtlinie unter anderem die Kennzahl des Primärenergieeinsatzes und die Berücksichtigung der CO2-Emissionen im Energieausweis („Energieausweis neu“), Systemanforderungen für die Haustechnik und eine Kosten-Nutzen-Betrachtung über den Lebenszyklus. Der „Niedrigstenergiestandard“ soll bis Ende 2020 eingeführt werden. Dazu werden auch Finanzierungsinstrumente erarbeitet. (Jilek 2012)

   

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